Der Verteidigungsausschuss hat in seiner heutigen Sitzung endlich den Untersuchungsausschuss „von der Leyen“ beschlossen. Nach einer chaotischen letzten Sitzung, in der Grüne, FDP und Linke drei Mal (!) einen unzureichenden und rechtswidrigen Antrag präsentierten, kam es heute schließlich zur Abstimmung.
Ziel des U-Ausschusses ist die Aufklärung der Berateraffäre im Verteidigungsministerium. Die AfD beantragte diesen notwendigen Schritt bereits Anfang November. Durch die Blockade und Unfähigkeit der kleineren Oppositionsparteien verzögerte sich die Aufklärung allerdings bis heute.
Die AfD will wissen:
Warum wurde die illegale Vergabepraxis im BMVg über einen längeren Zeitraum toleriert?
Welche persönlichen Verbindungen existieren zwischen Personen im BMVg, die für die Vergabe von Aufträgen an externe Berater verantwortlich waren und den jeweiligen Auftragnehmern?
Gab es Fälle von persönlicher Bereicherung im Zuge der Vergabepraxis an externe Unternehmensberatungen im BMVg?
Inwieweit führte die Inanspruchnahme von externen Beratern und deren dauerhafte Einsetzung im Geschäftsbereich BMVg und den Beteiligungsgesellschaften zu einem Verlust von Expertise in der Bundeswehr?
Wie hoch ist der wirtschaftliche Schaden für den Steuerzahler durch die illegale Vergabepraxis im BMVg?