Wahlbeobachter werden für die Europawahl am 09.06.2024
Die Wahlen in Deutschland sind unter anderem frei, gleich und geheim.
FREI: Jeder nimmt freiwillig an einer Wahl teil; ohne Druck, Verpflichtung oder angedrohte Strafe.
GLEICH: Jede Stimme zählt gleich viel.
GEHEIM: Die Stimmabgabe erfolgt in der Art, dass niemand nachvollziehen kann, wie ein anderer abgestimmt hat.
Nun wissen wir aber alle aus Erfahrung, dass es mit diesen Grundsätzen oft nicht allzu weit her ist. Vor allem wenn es um elektronische Abstimmgeräte oder um Briefwahl geht, gibt es zahlreiche Beispiele, wie Wahlen manipuliert, mit Stimmen getrickst und Ergebnisse beeinflusst wurden. Ich empfehle Ihnen diesbezüglich den Teil „Demokratie bewahren – Wahlbetrug verhindern“ aus unserer kleinen Demokratie-Reihe.
Und schon sind wir beim Kern des Problems:
Eine Wahl, beziehungsweise die Auszählung der Stimmen, sollte immer beobachtet werden. Neutral und unter der Prämisse der Sorgfalt und Unvoreingenommenheit.
So sind Stimmauszählungen in Deutschland stets öffentlich. Entweder finden sie direkt im Wahllokal statt, oder – bei den Briefwahlstimmen – an einem Ort, den man bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung erfragen kann.
Als Bürger hat man verschiedenen Möglichkeiten, sich bezüglich der Wahlbeobachtung einzubringen. Man kann sich in seinem Wahlbezirk als Wahlhelfer anmelden, oder man verbleibt als Beobachter im Wahllokal. Ist man lediglich an der Auszählung als solcher interessiert, erscheint man wenige Minuten vor Schließung und bleibt anwesend wenn die Türen geschlossen werden. In allen Fällen muss man beachten, dass keiner der Wahlhelfer belästigt oder am Auszählen behindert wird. Man sollte auf meinungsdarstellende Kleidung verzichten und sich generell im Hintergrund aufhalten.
Jedoch ist es von außerordentlicher Wichtigkeit, sich die einzelnen Ergebnisse zu notieren, eventuell zuzusehen, wenn diese in die EDV eingegeben werden, und sie hinterher mit den offiziellen Zahlen zu vergleichen.
Lassen Sie sich nicht ins Bockshorn jagen!
In der Vergangenheit wurde oft versucht, Wahlbeobachter von einer Stimmauszählung auszuschließen. Zum Beispiel wurden bei der hessischen Landtagswahl 2008 einige Wahlbeobachter vom Wahlleiter abgelehnt, weil diese nicht in Hessen ansässig waren. Der Staatsgerichtshof des Landes Hessen urteilte ein Jahr später, dass dieses Vorgehen nicht korrekt gewesen sei.
Sie sehen also, dass man sich nicht den Schneid abkaufen lassen darf. Die Demokratie in Deutschland mag derzeit kränkeln, aber sie ist noch nicht tot. Und gerade bezüglich der Wahlen müssen wir alle Werkzeuge nutzen, die uns vom Grundgesetz, vom Landeswahlgesetz und von der Landeswahlordnung an die Hand gegeben werden.
Darum unsere Bitte:
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